In der römisch-katholischen Kirche können neben den Geweihten auch andere getaufte, gläubige Laien, Männer wie Frauen, mit der Austeilung der Kommunion beauftragt werden. Sie werden Kommunionhelfer genannt. Ein kirchliches Amt haben sie nicht inne. Ihr Dienst beschränkt sich auf das Austeilen der Kommunion, des konsekrierten Brotes bzw. Weines.
Kommunionhelfer können die Kommunion auch außerhalb der Messfeier aus dem Tabernakel reichen sowie die Krankenkommunion überbringen. Dies geschieht jeweils in Absprache mit dem zuständigen Pfarrer.
Die bischöfliche Beauftragung als Kommunionhelfer ist zeitlich und örtlich (eigene Pfarre bzw. Seelsorgeraum) begrenzt. Sie begründet keine weitere liturgische oder sonstige Funktion in der Pfarre.
Lektorinnen und Lektoren (lat. Vorleser) tragen während des Gottesdienstes ein oder zwei Schriften (Lesungen) aus der Bibel und die Fürbitten vor.
Damit übernehmen sie eine eigenständige liturgische Aufgabe im Verlauf der Hl. Messe. Das bedeutet, die Lektor/Innen nehmen neben dem Pfarrer oder Diakon am Verkündigungsauftrag der Kirche teil. Am Ambo verleiht der Lektor dem „lebendigen Wort Gottes“ Ausdruck und Stimme. Daher darf der Text nicht einfach heruntergelesen werden.